Hinweis gemäß Batteriegesetz Fahrzeugbatterien enthalten Blei und dürfen
daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol
einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem chemischen Symbol des für die
Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Pb=Blei)
versehen. Endverbraucher sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, gebrauchte
Fahrzeugbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale
Sammelstelle zurückzugeben. Wir von Parts4Motorcycles.de und alle anderen
Vertreiber von Fahrzeugbatterien sind nach dem Batteriegesetz gesetzlich
verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Fahrzeugbatterien erwirbt, ein Pfand
in Höhe von EUR 7,50 zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen
Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher ggf. zuzüglich
Pfand. Rückgabe/Erstattung des Pfandwertes Aufgrund der Gefahrengutverordnung
ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund
bietet wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes
an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in unserer
Werkstatt in der Austr.3 in 86937 Scheuring wird das Pfand sofort erstattet.
Alternativ kann der Endverbraucher die Altbatterie auch bei einer kommunalen
Sammelstelle abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und uns per
Briefpost einsenden. In beiden Fällen erstatten wir das Pfand.