Hinweis gemäß Batteriegesetz Fahrzeugbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Pb=Blei) versehen. Endverbraucher sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben. Wir von Parts4Motorcycles.de und alle anderen Vertreiber von Fahrzeugbatterien sind nach dem Batteriegesetz gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Fahrzeugbatterien erwirbt, ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 zu erheben. Hierfür stellen wir dem Endverbraucher einen Pfandgutschein aus. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zuzüglich Pfand. Rückgabe/Erstattung des Pfandwertes Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich. Aus diesem Grund bietet wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an: Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie und des Pfandgutscheins in unserer Werkstatt in der Austr.3 in 86937 Scheuring wird das Pfand sofort erstattet. Alternativ kann der Endverbraucher die Altbatterie auch bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort den Pfandgutschein abstempeln lassen und uns per Briefpost einsenden. In beiden Fällen erstatten wir das Pfand.
1 Jahr Gewährleistung nur bei Korrekter Ladung mit einem geeignetem Ladegerät !